Richtiges Verhalten beim Verkehrs-Unfall
Es ist das Schreckens- Szenario jedes Autofahrers: Ein Verkehrsunfall. Schlimmer ist es nurnoch, wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist – doch auch die Erste Hilfe bei einem Autounfall ist für viele schon ein Grund, aus lauter Panik reissaus zu nehmen. Dabei gibt es aber ein paar ganz einfache Grundregeln, die Dir dabei helfen können, diese Situationen zu meistern und vielleicht sogar Leben zu retten. Denn niemand verlangt von Dir etwas unmögliches – wenn Du zum Beispiel nicht mehr weisst, was Du damals im Erste-Hilfe-Kurs vor der Fahrschule gelernt hast, dann sichere einfach nur die Unfallstelle und rufe die Polizei. Das ist weder peinlich noch ungenügend, denn die meisten Autofahrer können sich nicht mehr an die Maßnahmen aus dem Notfallkurs erinnern. Wir bieten Dir eine ganz einfache Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bei der Unfallhilfe.
Bei jeder Art von Verkehrsunfall gilt natürlich als erstes: Ruhe bewahren. Mit einem Schock oder unter Stress fällt es Dir noch schwerer, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Bei einem Verkehrsunfall musst Du immer einen klaren Kopf bewahren! Dabei macht es wenig Unterschied, ob Du selbst in den Unfall verwickelt bist oder als Ersthelfer am Unfallort ankommst – Du hast immer bestimmte Verpflichtungen.
Was machen, wenn Du selbst am Verkehrsunfall beteiligt ist?
Das erste, auf was Du natürlich immer achten solltest, ist, ob die Unfallbeteiligten alle unversehrt sind. Sollte es Verletzte geben, ist das erste, was Du unbedingt tun musst, die Feuerwehr zu rufen (Notruf Nummer 110). Wenn es sich um einen schwerwiegenden Verkehrsunfall handelt, sollte auch immer die Polizei gerufen werden (Notruf Nummer 112). Die Versorgung von Verletzten hat immer absoluten Vorrang, also solltest Du wenn nötig unbedingt Erste Hilfe leisten.
Als nächstes ist es sehr wichtig, die Unfallstelle abzusichern: In jedem Auto gibt es ein Warndreieck, welche am besten 100 Meter vom Unfallort aufgestellt werden sollten, auf der Autobahn in 200 Meter Entfernung. Danach solltest Du unbedingt die Unfallstelle räumen und mögliche Beweise sicherstellen. Auch wichtig ist, dass Du Dir Kennzeichen, Personalien und Versicherungsdaten der Beteiligten geben lässt und weitergibst. Gegebenenfalls solltest Du noch Fotos vom Unfallort und vom Schaden machen.
Sollte es sich nur um einen kleinen Unfall handeln und alle Fahrzeuge noch fahrbereit sind, sollte die Fahrbahn unbedingt geräumt werden, um andere Fahrzeuge nicht zu gefährden.
Nachdem die wichtigsten Maßnahmen nun begangen sind, solltest Du Dir von der Polizei ein Unfallblatt geben lassen und die Versicherung rechtzeitig über den Unfall informieren. Wenn Du Dir zu lange Zeit lässt, können diese nämlich auch die Zahlung verweigern. Kostenvoranschlag oder Schadensgutachten sind bei größeren Schäden Pflicht! Generell solltest Du Dir alle Schäden bescheinigen lassen. Wenn Du Dir sicher bist, dass Du nicht der Unfallverursacher bist, lasse Dir nicht die Schuld zuschieben!
Was, wenn Du als erster an eine Unfallstelle kommst?
Niemals solltest Du an einer Unfallstelle einfach vorbeifahren. Das ist sogar laut §323c StGB strafbar! Jeder ist dazu verpflichtet, bei einem Unfall Erste-Hilfe zu leisten. Schließlich würdest Du das auch wollen, wenn Du in einen Unfall verwickelt bist. Sonst kannst Du Dich auch als Ersthelfer sehr ähnlich verhalten, wie Du es bei einem Unfall tun würdest, an dem Du beteiligt bist. Wichtig ist also immer zuerst, den Verletzten zu helfen und dann die Unfallstelle zu sichern. Wenn Du den Unfall mit eigenen Augen gesehen hast, wirst Du, wenn der Unfall schwerwiegender war, wahrscheinlich als Zeuge aussagen müssen.
Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln
Verletzte haben absoluten Vorrang! Erste-Hilfe leisten, wenn möglich |
Bei schwerwiegendem Verkehrsunfall: Feuerwehr rufen (110) |
Wenn nötig, Polizei rufen (112) |
Unfallstelle absichern |
Wenn möglich, Fahrbahn räumen |
Daten notieren - Personalien, Versicherungsdaten und Kennzeichen |
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Versicherung informieren |
Schadensgutachten/ Kostenvoranschlag/ Schäden bescheinigen lassen |
Die Nummern von der Polizei und der Feuerwehr habt ihr vertauscht.