Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren (BF17)

Seit 2004 gibt es das begleitete Fahren mit 17 schon – damals noch als Modellversuch des Bundeslandes Niedersachsen. Anfangs war der Anklang eher gering, doch heute hat sich der Führerschein mit 17 schon längst durchgesetzt und ist ins Dauerrecht übernommen worden. Aber Fahrerlaubnis ist nicht gleich Fahrerlaubnis, denn der Führerschein mit 17 unterliegt vielen besonderen Reglementierungen. Selbst die Begleitperson muss sehr spezielle Bedingungen erfüllen. Doch der Aufwand lohnt sich: Die Zahl der Unfälle, die durch Fahranfänger verschuldet wurden, sank bis jetzt jedes Jahr, seit sich der Führerschein mit 17  durchgesetzt hat.

Hier erfährst Du alles über den Führerschein mit 17.


 

 

Wer darf Begleitperson sein?

<Führerschein mit 17

Führerschein mit 17 - ©berggeist007 / pixelio.de

Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mehr als 5 Jahren den Führerschein Klasse B oder BE besitzen. Ausserdem darf Deine Begleitperson nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrsstrafenregister (Flensburg) haben. Auch für die Begleitperson gilt immer die 0,5 Promille Grenze sowie das Verbot von Drogen, auch wenn diese nicht selbst fährt. Wichtig ist immer, dass die Begleitperson in Deine Prüfbescheinigung eingetragen wird, denn nur dann ist diese auch berechtigt, Dich beim Fahren zu begleiten. Zur Sicherheit sollte Deine Begleitperson immer einen gültigen Ausweis (idealerweise Personalausweis oder Führerschein) bei sich haben, falls Ihr von der Polizei kontrolliert werdet, denn in der Prüfungsbescheinigung ist kein Lichtbild der Begleitpersonen eingetragen. Wie viele Begleitpersonen Du angibst, bleibt Dir selbst überlassen, jedoch kostet Dich jede Eintragung einen kleinen Geldbetrag, meistens um die 5 Euro.

 

Voraussetzungen für den Führerschein mit 17

Wenn Du Dich für den Führerschein mit 17 entschieden hast, gibt es einige Regeln, die Du unbedingt beachten solltest. Du darfst Dich bereits mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, dabei ist es gleich, ob Du den Führerschein Klasse B oder BE machen willst. Hier gilt allerdings immer: Da Du noch nicht volljährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern. Im Normalfall müssen Deine Eltern hierbei nur eine Erklärung unterschreiben, die Dir der Fahrlehrer geben wird.

Ab hier beginnt für Dich die ganz normale Fahrschule – den ersten richtigen Unterschied zum regulären Führerschein gibt es erst in der Prüfungszeit. Du kannst Deine praktische Prüfung nämlich erst ablegen, wenn Du bereits die theoretische Prüfung bestanden hast und Dein 17. Geburtstag nurnoch höchstens einen Monat entfernt ist. Solltest Du zur Prüfungszeit schon 17 sein, kannst Du die praktische Prüfung also jederzeit ablegen.

Probleme könnte es für Dich nur geben, wenn Du durch frühere Verstöße im Verkehr noch Punkte im Verkehrsstrafenregister (Flensburg) hast – Unter Umständen kann Dir dann die Anmeldung zum Führerschein verwehrt werden, bis Du die Punkte abgebaut hast.

 

Kein normaler Führerschein

Wenn Du die theoretische und praktische Prüfung geschafft hast, aber noch nicht 17 Jahre alt bist, darfst Du bis zu deinem 17. Geburtstag nicht vors Steuer. Mit Deinem 17. Lebensjahr bekommst Du dann eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung, in der alle Personen eingetragen sind, welche Dich beim Autofahren begleiten dürfen. Deinen normalen Führerschein kriegst Du also erst mit 18 – dann hast Du 3 Monate Zeit, Deinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abzuholen. In dieser Zeit ist Deine Prüfbescheinigung noch gültig, jedoch nicht mehr auf das Begleitete Fahren mit 17 begrenzt. Du darfst also trotz Prüfbescheinigung auch alleine Autofahren!

 

Gültigkeitsbereich des Führerschein mit 17

Solltest Du allerdings mit Deiner Familie oder auch alleine in den Urlaub fahren wollen, musst Du aufpassen: Denn Deine Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb Deutschlands, auch, wenn Du bereits 18 Jahre alt bist!

 

Was passiert beim Fahren ohne Begleitperson?

Nicht immer ist Deine Begleitperson zur Stelle oder hat Zeit, um mit Dir zu fahren. Bevor Du allerdings alleine auf Tour gehst, solltest Du beachten, dass Dein Führerschein ganz schnell wieder weg sein kann, wenn Du erwischt wirst. Fahren ohne Begleitperson wird nämlich ähnlich behandelt wie Fahren ohne Fahrerlaubnis – Du zahlst 150 Euro Bußgeld, bekommst 4 Punkte im Verkehrsstrafenregister und Deine Fahrerlaubnis wird auch eingezogen. Zudem „darfst“ Du an einem Aufbauseminar teilnehmen, welches je nach Fahrschule noch einmal bis zu 350 Euro kosten kann.

Solltest Du mit Deiner Begleitperson unterwegs sein, aber Deine Prüfbescheinigung vergessen haben, musst Du ein Verwarnungsgeld von 10 Euro Zahlen.

 

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein mit 17 fahren?

Grundsätzlich darfst Du jedes Fahrzeug der Klasse B fahren. Auch Fahrzeuge der Klasse M, S und L darfst Du ganz regulär wie mit dem normalen Führerschein Klasse B steuern, jedoch darfst Du diese sogar ohne Begleitperson führen, da Du bereits über 16 Jahre alt bist. Auch besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel ein zweites paar Aussenspiegel für die Begleitperson, sind nicht notwendig – Die Begleitperson ist nicht Dein Fahrlehrer, sondern soll Dir nur in Notsituationen zur Seite stehen und mit Dir das Fahren üben, damit du mit 18 bereits sicher durchstarten kannst.


Kommentare

Kommentar von Die richtige Fahrschule finden - Fuehrerschein24.netFuehrerschein24.net am 06.02.2012 um 16:16

[...] um Dir die Übersicht zu vereinfachen. Wichtig ist bei der Entscheidung auch, ob Du den Führerschein mit 17 machen willst, denn hier gelten eigene [...]