Fahrtüchtigkeit
Der § 316 des Strafgesetzbuches sagt eindeutig, dass das Fahren unter Alkohol, das Fahren unter Drogen oder das Fahren unter Medikamenteneinfluss strafbar ist. Lediglich beim Alkohol können Grenzwerte anhand wissenschaftlicher Studien festgelegt werden. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt in Deutschland bei einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille vor. Eine bedingte Fahruntüchtigkeit kann aber schon ab 0,3 Promille […]